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Mai 2007 Homepage „www.cochem.de”: Stadtratsinitiative erfolgreich
Mit breiter Zustimmung konnte die CBG am 24. Mai 2007 im Cochemer Stadtrat die Festlegung durchsetzen, dass der Internet-Auftritt unter "www.cochem.de" in touristischer Hinsicht eine Werbeplattform speziell für die Stadt Cochem und nicht für das Ferienland Cochem ist. Auch jede Partnergemeinde (Orte der Verbandsgemeinde Cochem-Land) hat schließlich ihren eigenen Internet-Auftritt und nutzt diesen ebenfalls zur Werbung speziell und ausschließlich für ihr Dorf. Für die gemeinsame Werbung soll die Homepage "www.ferienland-cochem.de" genutzt werden.
Die "RZ" hierzu am 30.05.07 (Ausgabe Mittelmosel, Lokalteil Cochem-Zell, S. 13):
Werbeplattform nur für Cochem
COCHEM. Der Cochemer Stadtrat hat sich bei drei Enthaltungen dafür ausgesprochen, dass der Internet-Auftritt "www.cochem.de" ausschließlich eine Informations- und Werbeplattform der Stadt Cochem und nicht des Ferienlandes Cochem ist. Die Ratsmitglieder folgten dem Antrag der CGB, dass Veröffentlichungen über die touristische Zusammenarbeit der Stadt mit der VG Cochem-Land freiwillig erfolgen und nur dann, "wenn die Belange der Stadt und deren Bürger nicht unzumutbar beeinträchtigt werden". "Nirgendwo ist das bisher schriftlich fixiert. Es fehlt ein Beschluss, damit wir in Zukunft Richtlinien haben", begründete Adolf Laux (CBG) den Antrag. Dem stimmte Hans Bleck (SPD) zu: "Momentan befinden wir uns in einem rechtsfreien Raum. Die Mitarbeiter können keine verbindlichen Entscheidungen treffen." (pl)
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Weiter berichtet die "RZ" hierzu am 06.06.07 (Lokalteil Cochem-Zell, S. 11):
Cochem: Internetseite ist Aufreger
Das Internet-Portal Mosel.de will auf der Homepage der Stadt werben - Die Kommune weigert sich - Verfahren in Koblenz
Die Internetseite der Stadt Cochem ist bei Gewerbetreibenden beliebt. Doch wer hier wirbt, das möchte die Stadt selbst entscheiden. Das Internet-Portal Mosel.de zieht deswegen jetzt vor Gericht.
COCHEM-ZELL. Das Internet-Portal Mosel.de aus Bruttig-Fankel möchte auf der Homepage der Stadt Cochem einen Werbebanner platzieren. Die Stadt als Betreiber der Domain stellt sich seit Monaten quer. Jetzt hat der Geschäftsführer von Mosel.de, Mario Zender, Klage beim Verwaltungsgericht in Koblenz eingereicht.
Werbe-Vereinbarung
„Wie alle Gewerbetreibenden habe ich ein Recht darauf, Werbung auf dieser Seite zu schalten”, findet Zender. „Dafür bezahle ich wie alle anderen.” Auch die Verbandsgemeinde Cochem-Land ist über die Vorgänge in der Stadt überrascht: „Es gibt eine Vereinbarung zwischen Verbandsgemeinde Cochem-Land und Stadt Cochem im Bereich Tourismuswerbung”, sagt Bürgermeister Helmut Probst. Er weiß nicht, warum der Bruttig-Fankeler Firma Mosel.de die Werbung auf der Cochemer Seite untersagt wird. Schließlich sei Mosel.de eine Firma aus der Verbandsgemeinde.
In der Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Tourismuswerbung zwischen Verbandsgemeinde und Stadt heißt es: „Zur gemeinsamen Tourismuswerbung gehören die Vorbereitung und Herstellung sowie Verteilung von gemeinsamen Werbemitteln, insbesondere Zeitungsinserate, Prospekte und dergleichen.” Der Büroleiter der Verbandsgemeinde Cochem-Land, Toni Göbel: „Wir gehen davon aus, dass Internetwerbung auch dazu gehört.” Einen sinnvollen Grund, warum die Stadt sich gegen die Werbung sperrt, sieht Göbel nicht. Der Freizeitpark Klotten (Cochem-Land) etwa ist auch auf der Seite mit Werbung vertreten.
Mosel.de-Geschäftsführer Mario Zender hat bereits Ende Februar wegen eines Werbebanners beim Verkehrsamt nachgefragt: „Zunächst hieß es, die Seite sei voll. Aber das ist ja im Internet Blödsinn. Da können bei jedem Klick die Anzeigen getauscht werden”, so Zender. Nach weiteren Anfragen und Gesprächen mit der Stadt gibt Bürgermeister Herbert Hilken laut Zender grünes Licht. Der Banner von Mosel.de kann kommen. Der Büroleiter der Verbandsgemeinde, Toni Göbel, kann das bestätigen. „Es hieß von Seiten der Stadt, die Werbung wird ermöglicht.”
Stadt gibt keine Auskunft
Doch auf der Internetseite tut sich nichts. Der Verein für Gastlichkeit und Tourismus (GuT), der für Gestaltung und Pflege der Seite zuständig ist, ignoriert die Anweisung der Stadt. Bis heute. Eine Auskunft zu den Vorgängen gibt die Stadt auf Anfrage unserer Zeitung nicht: „Da jetzt ein Verfahren läuft, möchte ich mich dazu nicht äußern”, so Stadtbürgermeister Herbert Hilken.
Mittlerweile hat sich auf Dringlichkeitsantrag von Adolf Laux (CBG) der Stadtrat bereits mit der Cochemer Internetseite beschäftigt (die RZ berichtete). Ein Beschluss vom 24. Mai hat besiegelt, dass Cochem.de ausschließlich eine Informations- und Werbeplattform der Stadt Cochem und nicht des Ferienlandes Cochem ist.
Wer die Internetseite aufruft, findet rechts neuerdings den Link „Tourismus-Information von Gastlichkeit und Tourismus e.V”. Außerdem ist das Impressum verändert worden. Damit ist die Verbandsgemeinde Cochem-Land nicht einverstanden: „Wir wollen das rückgägig gemacht haben”, so Probst. „Auf der Seite Cochem.de soll es wieder einen einheitlichen Internetauftritt der Tourist-Information Ferienland Cochem geben.”
Herr der Homepage sein
Adolf Laux, Mitglied im Stadtrat, im Ausschuss für Tourismus und im Verein GuT, sieht das anders: „Wir wollen gerne Herr unserer eigenen Homepage sein.” Normalerweise lasse man ja alles an Werbung aus Cochem-Land zu, aber Mosel.de werben zu lassen, das sei so, als würde Mercedes im Internet Werbung für BMW machen. Schließlich wolle man die Gäste ja nicht in Richtung Trier locken. „Die Internetseite Cochem.de ist in den Suchmaschinen gut platziert, gut verlinkt und wird häufig angeklickt”, sagt Laux. Er will auf der eigenen Seite keine Konkurrenz von einem anderen Internetportal, das im Grunde einen ähnlichen Service bietet.
Mario Zender ist fassungslos. Er sieht sein Recht auf Gleichbehandlung verletzt und kann sich über die Stadt nur wundern: „Es ist schon merkwürdig, dass Cochem seinen eigenen Internetauftritt an die Arbeitsgemeinschaft für Gastlichkeit und Tourismus abgibt.” Auffällig ist laut Zender auch, dass die Mitglieder dieser Gemeinschaft ihre eigenen Werbebanner auf der Internetseite wohl problemlos platzieren können. Andrea Wagenknecht
Rhein-Zeitung - Ausgabe Mittelmosel vom 06.06.2007, Seite 11. |
Hierzu ein Leserbrief von Adolf Laux:
Leserzuschrift zu „Cochem: Internetseite ist Aufreger” (RZ vom 06.06.07, Ausgabe Mittelmosel, S. 11)
Es gibt für niemanden einen Grund sich aufzuregen, dass der Cochemer Stadtrat beschlossen hat, die Homepage www.cochem.de ist allein die der Stadt und nicht die des Ferienlandes Cochem. Die Reaktion des Verbandgemeinderates von Cochem-Land zeigt wie notwendig dieser Beschluss war.
Jede Gemeinde im Ferienland hat seinen eigenen Internetauftritt, so auch die Stadt Cochem. Die Stadt gestattet, weil das Ferienland keinen eigenen Domaine hat, alle Gästeinformationen und Werbungen des Umlandes, solange dies nicht die Belange der Cochemer Bürger unzumutbar beeinträchtigt. Dem für den Tourismus im Ferienland zuständige „Rat für Tourismus”, je zur Hälfte aus Mitgliedern von Cochem und VG Cochem-Land besetzt, wurden alle Wünsche erfüllt. Alle gewünschten Infos wurden veröffentlicht. Es besteht von Seiten der Stadt auch nicht die Absicht daran etwas zu verändern.
Im übrigen, der touristische Internetauftritt wird vom Verein Gastlichkeit und Tourismus, Cochem im Auftrag der Stadt gepflegt. Die dem Verein dadurch entstehenden nicht unerhebliche Kosten werden zum Teil durch Gestattung von Werbebannern refinanziert. Stadt und Land spart dadurch viel Geld ein, für welches andere notwendige Werbung gemacht werden kann.
Das beantragte Werbebanner eines Internet-Portal-Betreibers auf der Sprachwahlseite konnte nicht platziert werden, weil dort nach Ansicht des städt. Ausschusses für Wirtschaft und Fremdenverkehr schon zu viel Werbung geschaltet ist. Der Ausschuss fordert aus gestalterischen Gesichtspunkten die Werbung auf dieser Seite zu reduzieren und auch nicht durch wechselnde Banner zu erweitern.
Das Anrecht Werbung auf der Stadt Cochem eigenen Domaine schalten zu dürfen, kann nur von der Stadt alleine geregelt werden. Die Stadt Trier zum Beispiel lässt nur Werbung von Mitgliedern des dortigen Gewerbevereines zu, der im Auftrag der Stadt Trier diese Seiten pflegt.
Die „Aufregung” ist nur entstanden, weil ein „mächtiger” Antragsteller aus Cochem-Land die Leitung der Verbandsgemeinde für seine wirtschaftlichen Zwecke zu missbrauchen versucht. Die inzwischen gut etablierte Zusammenarbeit darf durch solche Mätzchen nicht belastet werden. Es muss auch in Zukunft das Ziel sein, Gäste für das Ferienland Cochem zu werben und nicht abzuwerben.
Adolf Laux, CBG-Stadtratsmitglied
Ein neuer "RZ"-Artikel zum Thema (25.06.07, Lokalteil Cochem-Zell, S. 7):
Schlappe für die Stadt Cochem
Die Kommunalaufsicht hat die Stadt Cochem gerügt: Den Ratsbeschluss, dass cochem.de ausschließlich eine Informations- und Werbeplattform der Stadt und nicht des Ferienlandes Cochem ist (die RZ berichtete), hat die Kommunalaufsicht beanstandet. Demnach ist der Beschluss vom 24. Mai unwirksam und muss wiederholt werden. Die Stadt Cochem hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
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Auch hierzu ein Leserbrief von Adolf Laux (erschienen am 26.06.07):
Leserzuschrift zu „Schlappe für die Stadt Cochem” (RZ vom 25.06.07, Ausgabe Mittelmosel, S. 7)
„Ebenfalls zu rügen?”
Den Beschluss des Cochemer Stadtrates zur Internet-Domain cochem.de hat die Kommunalaufsicht beanstandet.
Ein „vermeintlich Benachteiligter” aus dem Ferienland hatte bei der Kommunalaufsicht (Kreisverwaltung) eine Anzeige gegen die Zulässigkeit des Stadtratsbeschlusses erstattet, in dem die Stadt feststellt, dass die Internet-Domain cochem.de ausschließlich der Stadt Cochem ist.
An diesem Beschluss beanstandet die Kommunalaufsicht lediglich Formalien, wie Eilbedürftigkeit, Öffentlichkeit der Sitzung, Ausschließung von Ratsmitgliedern wegen Befangenheit, nicht aber den Inhalt des Beschlusses. Über diese Beanstandungen kann man geteilter Auffassung sein. Ich gehe davon aus, dass der Stadtrat, um unnötigen Streit und Aufwand zu vermeiden, in seiner nächsten Sitzung den formalistischen Wünschen der Kreisverwaltung entspricht und den Beschluss entsprechend neu fasst.
Es wundert schon sehr, dass die Kommunalaufsicht den „Anzeiger” - dies bedeutet die Presse - über ihren Beschluss bereits am Freitag per E-mail informiert, die Stadtverwaltung jedoch erst mit normaler Post, Eingang am Montag. Diese Vorgehensweise der Kommunalaufsicht ist, wie sie es beim Stadtratsbeschluss getan hat, nach meiner Auffassung ebenfalls zu rügen.
Adolf Laux, Cochem, CBG-Stadtratsmitglied
21.09.06: TV-Gebühren (Eingesandt von Herrn Luy, Villa Tummelchen Hotel Pension Garni) |
Erster Erfolg im Gebührenstreit mit VG Media______ |
Die erste Runde geht an die Hotellerie. Im Rechtsstreit zwischen dem Bonner Rheinhotel Dreesen und der VG Media hat das Landgericht Köln in erster Instanz die Position von DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA) bestätigt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Gebührenerhebung der Verwertungsgesellschaft für die Kabelweitersendung auf Hotelzimmer zu Unrecht erfolgte.
Zwar hat das Gericht die grundsätzliche Berechtigung der Gebühr für die Kabelweitersendung auf die Zimmer nach dem Urheberrechtsgesetz bestätigt, aber es wurde auch festgestellt, dass die VG Media für die Jahre 2005 und 2006 Gebühren vom Rheinhotel für Weiterleitungsrechte verlangt hat, obwohl sie dieses Recht bereits den Kabelnetzbetreibern übertragen hat.
Sollte das Kölner Urteil rechtskräftig werden, könnten alle Hotels, die ihre TV-Signale über Kabel unmittelbar oder auch nur mittelbar von Kabel Deutschland GmbH, ish GmbH, iesy Hessen GmbH und Kabel Baden-Württemberg GmbH beziehen, davon profitieren, denn diese Netzbetreiber werden vom Vertrag mit der VG Media abgedeckt. Hotels, die ihre Programmsignale über Satellit empfangen, müssen die VG Media-Gebühren auf jeden Fall bezahlen.
Die VG Media will im Gegensatz zu DEHOGA und IHA dem Verfahren gegen das Rheinhotel keinen Mustercharakter zubilligen und wertet das Urteil in einer Presserklärung als Einzelfallentscheidung. Man werde "gegen jeden Beherbergungsbetrieb gerichtlich vorgehen, der die Zahlungen der Lizenzentgelte verweigert oder einstellt", heißt es da.
Da die VG Media gegen das Urteil des LG Köln Berufung eingelegt hat, rät der DEHOGA seinen Mitglieder, die rechtskräftige Entscheidung des OLG Köln abzuwarten. Diejenigen Hoteliers, die noch keine Zahlung geleistet haben, sollten zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten die Gebühren zahlen. Es empfiehlt sich aber, diese Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten.
Sollte das Verfahren nicht als Musterverfahren angesehen werden, müssten Hoteliers, die von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren könnten, unmittelbar von der VG Media ihre gezahlten Gebühren unter Hinweis auf das Urteil zurückverlangen. Der DEHOGA rät: Alle Hoteliers sollten bei Rechtsstreitigkeiten mit der VG Media mit dem DEHOGA und dem Hotelverband in Berlin Kontakt aufnehmen, damit sie optimale Unterstützung erhalten können: Tel: 030-7262520 oder info@hotellerie.de. |
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